
Zahnärzte müssen heutzutage nicht nur fachlich erstklassig sein, sie sind auch als Unternehmer gefordert. GOZ-Abrechnung und Honorarsicherheit sind ein Thema, das jeden Zahnarzt interessiert. Durch die Schnittstellen von BEMA und GOZ betrifft dies die gesamte zahnärztliche Abrechnung und nicht nur die reine Privatabrechnung. Worauf Praxisinhaber bei der korrekten Rechnungsstellung achten sollten, um kein Honorar zu verschenken und damit ihre Liquidität zu sichern, erfahren Sie anhand der folgenden wertvollen Tipps.
RECHNEN SIE BEI BEDARF ANALOG AB
Viele moderne Behandlungsmethoden sind in der am 01.01.2012 in Kraft getretenen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nicht enthalten. Der Gesetzgeber hat für solche medizinisch notwendigen zahnärztlichen Leistungen, die weder in der GOZ noch im nach § 6 Abs. 2 GOZ geöffneten Bereich der GOÄ enthalten sind, eine analoge Bewertung vorgesehen.
BEGRÜNDEN SIE HÖHERE FAKTOREN BEI DER GOZ-ABRECHNUNG
Aus § 5 GOZ ergibt sich, dass es der Entscheidung des Zahnarztes überlassen bleibt, die Höhe seines Honorars durch Multiplikation des Einfachsatzes zu bestimmen. Der Gebührenrahmen der GOZ reicht vom 1,0-fachen bis zum 3,5-Fachen des Gebührensatzes. Die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung wird mit dem 2,3-fachen Gebührensatz berechnet.
MACHEN SIE AUS GESETZLICH VERSICHERTEN PATIENTEN PRIVATPATIENTEN
Gesetzlich versicherte Patienten haben nur Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung. Doch die moderne Zahnmedizin bietet innovative Behandlungsmethoden und hochwertige Leistungen, die von immer mehr Patienten in Anspruch genommen werden. Selbst vertragszahnärztliche Praxen erzielen mehr als die Hälfte ihres Gesamtumsatzes mit Privatliquidationen und Selbstzahlerrechnungen.
BERÜCKSICHTIGEN SIE WUNSCHLEISTUNGEN IHRER PATIENTEN
Immer mehr Patienten wünschen sich kosmetische und ästhetische Behandlungen. Maßnahmen wie Bleaching, Zahnschmuck, der Austausch einer intakten Füllung oder Krone etc. sind medizinisch meist nicht notwendig. Und auch der Einsatz von Hybnose bei der Behandlung oder die Anfertigung von Sportschutzschienen, Zweit- oder Reiseprothesen sind Wunschleistungen der Patienten.
ACHTEN SIE DARAUF, DASS DIE ERBRACHTEN LEISTUNGEN NICHT VERWIRKEN UND IHRE RECHNUNG NICHT VERJÄHRT
Die Erstellung einer Rechnung erfolgt sinnvollerweise spätestens bei Abschluss einer Behandlung. Sie kann aber zu jedem anderen Zeitpunkt bereits als Zwischenrechnung oder als Rechnung nach einem bestimmten Behandlungsabschnitt erstellt werden. Zudem erhöht eine frühzeitige Rechnungsstellung die eigene Liquidität.
FEINTUNING FÜR DIE GOZ-ABRECHNUNG MIT UNSEREN 10 BESTEN ABRECHNUNGSTIPPS
Kein Geld mehr verschenken. Mit unseren hilfreichen Tipps optimieren Sie Ihre Dentalabrechnung.
