DIE IDEE HINTER iQ IST SCHON IMMER DIE, IHRE PRAXIS SPÜRBAR WEITERZUBRINGEN. DAMIT SIE MIT SICHERER LIQUIDITÄT UND RUNDUM GESCHÜTZTEM HONORAR DEN KOPF FÜR IHRE PATIENTEN FREI HABEN. JETZT HABEN WIR FÜR SIE DIESE IDEE NOCH WEITER GEDACHT. MIT EINEM INTELLIGENTEN UND FAIREN TARIFMODELL, BEI DEM SIE VON JEDEM ABGERECHNETEN EURO ZWEIFACH PROFITIEREN.¹
 
IHR EFFEKTIVER PREIS BEI ERREICHTEM HONORARVOLUMEN p.a.
Prozent des Rechnungsbetrags bei Onlineabrechnung, keine Rechnungspauschale, zzgl. MwSt. Option: SMARTFACTORING, Ankauf der nach 49 Tagen unbezahlten Rechnungen mit 6,98 % Factoringaufschlag zzgl. MwSt.³ Option: SOFORTAUSZAHLUNG, Auszahlung des Honorarvolumens abzüglich Gebühren bei Rechnungsversand mit 0,7 % Aufschlag zzgl. MwSt.
iQ Factoring ist ab einem jährlichen Mindestabrechnungsvolumen von 25.000 EUR buchbar. Das gleitende Bonussystem mit linear sinkendem Gebührensatz beginnt ab einem jährlichen Abrechnungsvolumen von 150.000 EUR, darunter sind alternative Tarifoptionen vorhanden.
Büdingen Dent ist stolz darauf, mit dem Produkt iQ Factoring einen besonderen Honorarschutz bieten zu können. Mit 6-monatiger Ankaufgarantie nach positiver Bonitätsauskunft. Bonitätsauskünfte sind kostenfrei, soweit die durchgeführten Bonitätsanfragen die Anzahl der bei Büdingen Dent eingereichten Forderungen um nicht mehr als 10 % übersteigen. Der Honorarschutz erstreckt sich auf alle berechtigten Forderungen, welche nach einer positiven Bonitätsprüfung bzw. nach schriftlicher Kaufanfrage bei Rechnungen über 5.000 EUR von Büdingen Dent angekauft werden, an Büdingen Dent wirksam abgetreten werden sowie rechtlich existent sind. Bei Ankauf zahlt Büdingen Dent das Honorar unmittelbar (abzüglich der Gebühren für iQ) an den einreichenden Arzt aus. Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die jeweils geltenden Vertragsbedingungen.
Büdingen Dent bietet mit der Option Smartfactoring einen besonderen Honorarschutz an. Mit 6-monatiger Ankaufgarantie nach positiver Bonitätsauskunft. Der Honorarschutz erstreckt sich auf alle berechtigten Forderungen, welche nach einer positiven Bonitätsprüfung bzw. nach schriftlicher Kaufanfrage bei Rechnungen über 5.000EUR von Büdingen Dent angekauft werden, an Büdingen Dent wirksam abgetreten werden sowie rechtlich existent sind. Bei Ankauf zahlt Büdingen Dent das Honorar (abzüglich der Gebühren) an den einreichenden Arzt aus. Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die jeweils geltenden Vertragsbedingungen.