Die erfolgreichen und wertvollen GOZ-Tipps für die Dentalabrechnung.

Zahnärzte müssen heutzutage nicht nur fachlich erstklassig sein, sie sind auch als Unternehmer gefordert. Honorarsicherheit ist ein Thema, das jeden Zahnarzt interessiert. Durch die Schnittstellen von BEMA und GOZ betrifft dies die gesamte zahnärztliche Abrechnung und nicht nur die reine GOZ-Abrechnung. Worauf Praxisinhaber bei der korrekten Rechnungsstellung achten sollten, um kein Honorar zu verschenken und damit ihre Liquidität zu sichern, erfahren Sie anhand unserer 10 besten und wertvollen GOZ-Tipps.
Klären Sie Ihre Patienten umfangreich auf
Patienten müssen vom behandelnden Zahnarzt umfassend über die konkrete Behandlung sowie über Alternativen und mögliche Risiken aufgeklärt werden. Dabei darf der Patient nie zu einer Leistung überredet werden, die er eigentlich ablehnen würde. Eine schriftliche Aufklärung des Behandlungsbedürftigen reicht nicht aus.
Achten Sie auf die sorgfältige Dokumentation
Die Dokumentation ist nötig als Nachweis der durchgeführten Beratung, Untersuchung, Aufklärung und natürlich der Behandlung. Es empfiehlt sich, diese möglichst zeitnah in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung der verordneten Maßnahme zu dokumentieren.
Kalkulieren Sie Ihre Leistungen auf Basis Ihres Stundensatzes
Wer es bislang nicht gemacht hat, sollte schleunigst damit beginnen, den angestrebten Honorarumsatz je Behandlungsstunde zu berechnen. Warum das wichtig ist? Damit Sie Ihre Leistungen, etwa für Rechnungen sowie für Heil- und Kostenpläne, richtig kalkulieren können. Mehr zum Thema Stundensatz erhalten Sie in unseren GOZ-Tipps.

IQ FACTORING VON BÜDINGEN DENT
Die Idee hinter iQ ist schon immer die, Ihre Praxis spürbar weiterzubringen. Damit Sie mit sicherer Liquidität und rundum geschütztem Honorar den Kopf für Ihre Pateinten frei haben. Jetzt haben wir für Sie diese Idee noch weiter gedacht. Mit einem intelligenten und fairen Tarifmodell, bei dem Sie von jedem abgerechneten Euro zweifach profitieren. iQ Factoring - so geht fair.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Honorar-vereinbarung
Viele Zahnärzte versäumen, das Potenzial von Honorarvereinbarungen nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ optimal zu nutzen. Die Honorarvereinbarung ermöglicht eine Steigerung des Faktors auch über das 3,5-Fache hinaus, ist aber durchaus auch bei Steigerungsfaktoren vom 2,3- bis 3,5-fachen Faktor sinnvoll, da dann keine Begründung benötigt wird.
Feintuning für die Dental-Abrechnung mit unseren 10 besten GOZ-Tipps
Kein Geld mehr verschenken. Mit unseren hilfreichen GOZ-Tipps optimieren Sie Ihre Dentalabrechnung.

Mehr Wissen zur GOZ-Abrechnung?
Besuchen Sie unser Infocenter zum Thema Praxisoptimierung auf Coliquio.