Honorarverteilungsmaßstab

Wurzelkanalbehandlung Illustration

Wurzelkanalbehandlungen im Fokus

Die Wurzelkanalbehandlung steht im Fokus vieler Zahnarztpraxen, doch wie lässt sie sich korrekt abrechnen? Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zwingt Zahnärzte, private Leistungen anzubieten, um Honorareinbußen zu vermeiden. Entscheidend ist, ob die endodontische Behandlung gesetzlich oder privat abgerechnet werden kann. Unsere Expertinnen, Carina Lumpe und Barbara Hornung, erläutern, welche Richtlinien für Vertragszahnärzte gelten und worauf bei der Abrechnung geachtet werden muss.

Privat oder gesetzlich?

Ob eine Wurzelkanalbehandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen wird, hängt von den Richtlinien ab. Diese besagen, dass die Behandlung von Molaren nur unter bestimmten Bedingungen wie dem Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe oder der Vermeidung einer Freiendsituation auf Kassenbasis abgerechnet werden kann. Zahnärzte müssen zudem sicherstellen, dass eine vollständige Wurzelfüllung bis zum Apex möglich ist. Bei Nichterfüllung dieser Kriterien ist eine private Abrechnung erforderlich.

Was ist Kostenerstattung?

Kostenerstattung ermöglicht es Patienten, alle zahnmedizinischen Leistungen in Anspruch zu nehmen, indem sie die Rechnung nach GOZ selbst bei der Krankenkasse einreichen. Die Kasse erstattet die Kosten, die für die Behandlung über die Versichertenkarte angefallen wären, abzüglich einer möglichen Verwaltungspauschale von bis zu 5 %. Etwaige Mehrkosten tragen die Patienten selbst, jedoch kann eine Zusatzversicherung diese Kosten teilweise abdecken. Dieser kompakte Überblick hilft Zahnärzten, Wurzelkanalbehandlungen korrekt abzurechnen und Patienten die bestmögliche Behandlung zu bieten.

Kostenerstattung nutzen

Bei einer hochwertigen zahnärztlichen Behandlung besteht die Möglichkeit, eine Kostenerstattung gemäß Paragraf 13 SGB V zu beantragen. Diese Regelung ermöglicht es Patienten, die Kosten für GKV-Leistungen (gesetzliche Krankenversicherung) rückerstattet zu bekommen, während sie lediglich die Differenz zu den höheren privaten Behandlungskosten selbst tragen müssen. Durch diese Option wird die Akzeptanz für komplexere und aufwendigere Behandlungen erheblich gesteigert. Für Zahnärzte bietet dies den Vorteil, hochwertige Behandlungsmaßnahmen ohne das Risiko von Honorarkürzungen oder Regressforderungen durch die Krankenkassen anbieten zu können. Letztlich profitieren sowohl Patienten, die Zugang zu qualitativ besseren Behandlungen erhalten, als auch Zahnärzte, die ihre Leistungen optimal vergüten lassen können. Diese Möglichkeit stellt somit eine Win-Win-Situation dar, die die Behandlungsergebnisse und die Zufriedenheit aller Beteiligten erhöht. Das entsprechende Formular finden Sie ebenfalls in unserem Download.

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*Pflichtfeld

Einsatz von OP-Mikroskopen

Wenn bei einer Wurzelkanalbehandlung ein OP-Mikroskop zum Einsatz kommt, handelt es sich um eine qualitativ hochwertigere Leistung, die in der Regel privat abgerechnet wird. Der Einsatz eines Mikroskops bei dieser Art von Behandlung stellt eine Zusatzleistung dar, die nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden kann. Dies liegt daran, dass das Zuzahlungsverbot für gesetzlich Versicherte greift, wodurch solche speziellen Zusatzleistungen ausschließlich privat in Rechnung gestellt werden dürfen. Die Verwendung eines OP-Mikroskops gilt als besonders fortschrittliche Methode, um die Erfolgsquote einer Wurzelkanalbehandlung zu erhöhen, erfordert jedoch eine private Kostenübernahme.

Zusatzleistungen bei BEMA-Abrechnung

Wurzelkanalbehandlung

Auch wenn eine Endodontie-Behandlung nach den Richtlinien des BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) abgerechnet wird, besteht die Möglichkeit, zusätzliche private Leistungen zu vereinbaren. Diese ergänzenden Maßnahmen, wie etwa spezielle Spülungen (GOZ 2420) oder präzise Längenbestimmungen des Wurzelkanals (GOZ 2400), können die Qualität der Wurzelkanalbehandlung erheblich steigern. Solche Zusatzleistungen bieten dem Patienten nicht nur eine verbesserte Behandlungsqualität, sondern auch weitere Vorteile, wie eine erhöhte Erfolgsquote und eine möglicherweise längere Haltbarkeit des Zahns. Durch die Kombination von Kassenleistungen und privat vereinbarten Zusatzleistungen kann somit ein optimales Behandlungsergebnis erzielt werden, das individuell auf die Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten ist.

zusatzleistung in der endotonie

0080 – Oberflächenanästhesie
2197 – Adhäsive Befestigung bei keimdichtem Verschluss
2197- Adhäsive Befestigung bei Wurzelfüllung
2320 – Okklusale Wiederherstellung einer Krone im direkten Verfahren
2400 – Elektrometrische Längenbestimmung
2420 – Elektrophysikalisch-chemische Methode
Ä5000 – Für die Masterpointaufnahme
Ä267 oder Ä268 – Aufhebung einer intraoralen Lokalanästhesie

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Unsere Werte

Mit Klarer haltung für Ihren Praxiserfolg

Passion

Aus Ihrer Zufriedenheit Begeisterung werden zu lassen – das liegt uns am Herzen. Deshalb geben wir Tag für Tag unser Bestes, um Sie zu entlasten und weiterzubringen. Darauf sind wir Stolz.

empathie

Die Basis einer guten Partnerschaft ist es, ein gemeinsames Ziel zu haben. Deshalb legen wir Wert auf persönliche Beratung und auf Lösungen, die so individuell sind wie Ihre Praxis.

Exzellenz

Dentalabrechnung weiterdenken. Den entscheidenden Impuls mehr geben. Einen Schritt weitergehen als erwartet. Das ist unser Anspruch an uns selbst und unser Versprechen an Sie.

Performance

Die Dinge so zu machen, wie sie schon immer sind, ist uns zu wenig. Deshalb gehen wir einen neuen Weg und haben ein klares Ziel: die Optimierung Ihres Praxiserfolgs.


Mehr als 8 500 Ärzte und Zahnärzte profitieren von der gebündelten Erfahrung aus über 90 Jahren Unternehmensgeschichte und damit von der Kompetenz und dem Wissen einer der führenden Abrechnungsstellen Deutschlands. Als Betriebswirtinnen der Zahnmedizin und zahnmedizinische Verwaltungsassistentinnen verfügen Frau Carina Lumpe und Barbara Hornung über eine umfangreiche Ausbildung und Erfahrung in der Verwaltung, Abrechnung und Organisation von zahnärztlichen Praxen. Mit dem Abschluss zum Betriebswirt der Zahnmedizin und spezifischem Fachwissen kombinieren sie betriebs-wirtschaftliches Know-how mit einer fundierten Kenntnis der zahnmedizinischen Abläufe und Anforderungen. Durch die Begeisterung für die Weitergabe an Wissen können sie komplexe Themen verständlich und anschaulich präsentieren.

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