Voraussetzung für das Startguthaben: Voraussetzung für das Startguthaben i. H. v. 500 EUR zzgl. MwSt. ist der Abschluss eines Vertrages mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr und einem Mindesthonorarvolumen von 50.000 EUR im Jahr. Liegt das Honorarvolumen darunter, ist eine individuelle Lösung möglich. Das Startguthaben wird mit den reinen Abrechnungsgebühren verrechnet. Falls die Mindestvertragsdauer von einem Jahr nicht erreicht wird, ist die Ärztliche Verrechnungsstelle Büdingen GmbH berechtigt, die Bearbeitungsgebühren, welche durch das Gebührenguthaben erlassen wurden, in Rechnung zu stellen. Der Gegenwert des Startguthabens kann nicht ausgezahlt werden. Das Angebot ist nur gültig für Neukunden. Neukunde ist jeder Kunde, der bis zu diesem Angebot nicht Kunde der Ärztlichen Verrechnungsstelle Büdingen GmbH gewesen ist. Kunden, deren Vertragsverhältnis gekündigt wurde, sind von der Angebotsaktion ausgeschlossen. Das Angebot ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Die Ärztlichen Verrechnungsstelle Büdingen GmbH ist berechtigt, das Angebot jederzeit zu unterbrechen und nicht weiter anzubieten. Ärzte im Notdienst sind von der Aktion ausgeschlossen.