*Das Jubiläumsangebot gilt nur bei einem Vertragsabschluss für iQ Factoring im Jubiläumsjahr 2025 mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. iQ Factoring ist ab einem jährlichen Mindestabrechnungsvolumen von 25.000 EUR buchbar. Liegt das Honorarvolumen darunter, ist eine treuhänderische Bearbeitung zu einer Bearbeitungsgebühr von 1,68 % möglich. Der sich anschließende reguläre Preis für iQ Factoring richtet sich nach dem abgerechneten Honorarvolumen. Das gleitende Bonussystem mit linear sinkendem Gebührensatz beginnt ab einem jährlichen Abrechnungsvolumen von 150.000 EUR, darunter sind alternative Tarifoptionen vorhanden. Die Ärztliche Verrechnungsstelle Büdingen GmbH (Büdingen Dent) ist stolz darauf, mit dem Produkt iQ Factoring einen besonderen Honorarschutz bieten zu können. Mit 6-monatiger Ankaufgarantie nach positiver Bonitätsauskunft. Bonitätsauskünfte sind kostenfrei, soweit die durchgeführten Bonitätsanfragen die Anzahl der bei Büdingen Dent eingereichten Forderungen um nicht mehr als 10 % übersteigen. Der Honorarschutz erstreckt sich auf alle berechtigten Forderungen, welche nach einer positiven Bonitätsprüfung bzw. nach schriftlicher Kaufanfrage bei Rechnungen über 5.000 EUR von Büdingen Dent angekauft werden, an Büdingen Dent wirksam abgetreten werden sowie rechtlich existent sind. Bei Ankauf zahlt Büdingen Dent das Honorar unmittelbar (abzüglich der Gebühren für iQ Factoring) an den einreichenden Zahnarzt aus. Das Jubiläumsangebot mit iQ Factoring gilt nur für Behandlungsleistungen des Zahnarztes, die ab Vertragsbeginn erbracht werden. Vor Vertragsabschluss durchgeführte Behandlungen oder gegenüber Patienten entstandene Forderungen werden von Büdingen Dent nicht angenommen. Die Datenübertragung im Rahmen der Privatliquidation muss online erfolgen. Das Angebot gilt nur für Neukunden. Neukunde ist jeder Kunde, der bis zu dieser Jubiläumsaktion nicht Kunde bei Büdingen Dent gewesen ist. Kunden, deren Vertragsverhältnis gekündigt wurde, sind von der Jubiläumsaktion ausgeschlossen. Das Angebot ist mit anderen Aktionen nicht kombinierbar. Büdingen Dent ist berechtigt, das Jubiläumsangebot jederzeit zu beenden. Voraussetzung für das Startguthaben i. H. v. 500 EUR zzgl. MwSt. ist ein Mindesthonorarvolumen von 50.000 EUR im Jahr. Das Startguthaben wird mit den reinen Abrechnungsgebühren verrechnet. Falls die Mindestvertragsdauer von einem Jahr nicht erreicht wird, ist Büdingen Dent berechtigt, die Bearbeitungsgebühren, welche durch das Gebührenguthaben erlassen wurden, in Rechnung zu stellen. Der Gegenwert des Startguthabens kann nicht ausgezahlt werden. Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.